Fo.KUS -
Verbraucher-Tipps
für das Shoppen im
Internet
Die Vorteile des Einkaufens im
Internet liegen auf der Hand: schnell und bequem ist eine nahezu
unüberschaubare Warenvielfalt zu erreichen, und das zu Preisen, die oft
unter denen im Laden liegen. Damit die Freude ungetrübt bleibt, schützen
besondere Gesetze die Verbraucher. Und wer zudem noch etwas auf der Hut
ist, der kann sorglos shoppen.
Sicher shoppen
Wer sicher und
erfolgreich einkaufen möchte, sollte einiges beachten, wenn er einen
unbekannten Online-Shop besucht. Ein paar Anhaltspunkt erlauben, sich
einen ersten Eindruck von der Seriösität des Anbieters zu machen.
·
Ist das Impressum des
Shops leicht zu finden? Nennt es Namen und Rechtsform?
·
Ist eine Adresse - kein
Postfach – angegeben?
·
Finden sich vollständige
Informationen zu Ansprechpartnern und Telefon- und Faxnummern?
·
Wie und wo kann Kontakt
aufgenommen werden?
·
Sind die Zahlungs- und
Lieferbedingungen und Versandkosten leicht zu erkennen?
·
Wird über Widerrufs-
bzw. Rückgaberechte und Datenschutz informiert?
·
Sind die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen angegeben und leicht verständlich?
·
Trägt der Shop ein
Gütesiegel (Trusted Shops, EHI, o.a.)?
Diese
Informationen müssen einfach zu finden – und nicht irgendwo versteckt –
sein. Wenn ein Shop schon die elementarsten Informationspflichten nicht
erfüllt, ist Mißtrauen angebracht.
Anerkannte
Gütezeichen
Trusted Shops
Verbreitetes, anerkanntes Gütesiegel für Online-Shops. Das Label
kennzeichnet geprüfte Online-Shops und gibt dem Verbraucher eine "Geld
zurück"-Garantie.

SAFER-SHOPPING
Das Gütezeichen SAFER-SHOPPING wird vom TÜV München erteilt. Anbieter
mit "Geld-zurück-Garantie" werden besonders gekennzeichnet.

EURO-LABEL -
Geprüfter Online-Shop
Das von europäischen Handelsverbänden entwickelte Zertifikat
kennzeichnet sicherheitsgeprüfte Online-Shops. Voraussetzungen u.a.:
Information über Verkaufsbedingungen, Datenschutz, Lieferung der
Produkte wie beschrieben. Bei Problemen besteht ein
Streitschlichtungsverfahren.

Weitere
Gütesiegel, mit unterschiedlichen Leistungen, sind, u.a. BoniCert,
Shoplupe, Chip Shop-Zertifizierung und significare.
Vertragsschluss im
Internet
Besondere
Bedingungen im Internet-Handel
Für Verträge im
Internet gelten genaue Vorschriften, welche Informationen der Anbieter
bzw. Verkäufer bereitstellen muss. Hier sind v.a. zu nennen:
- Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Möglichkeit,
diese abzurufen und zu speichern,
- Erläuterung der technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss
führen,
- Hinweis auf die Möglichkeiten, die der Käufer hat, um
Eingabefehler wieder rückgängig zu machen,
- Information darüber, ob der Anbieter den Vertragstext speichert
und ob der Käufer diesen zur Kenntnis nehmen kann, und
- unverzügliche Bestätigung des Bestellungseingangs auf
elektronischem Wege. Bleibt die Bestätigung aus, so ist kein Vertrag
zu Stande gekommen. Es empfiehlt sich, eine E-Mail an den Verkäufer
zu schicken um den Status zu klären oder – falls gewünscht - die
Bestellung zu widerrufen.
Zusagen,
Preise, Versandkosten und andere Bedingungen
Für Anbieter im
Internet gilt wie im stationären Handel auch:
Wenn ein Anbieter
eine bestimmte Eigenschaft einer Ware garantiert, können Verbraucher
darauf bestehen, falls die gelieferte Ware die zugesagte Eigenschaft
nicht aufweist.
Die Preise, zu
denen sie ihre Waren anbieten, sind Bruttopreise, einschließlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Portokosten, die der Käufer
zahlen soll, sind gesondert anzugeben.
Der Händler muss
über Einzelheiten und Zweck des Kaufvertrages informieren, wie auch über
Kundendienst, Vorbehalte, Ersatzware oder Ausfall der Lieferung.
Vorsicht bei der
Zahlung
Wer online kauft,
trifft auf verschiedene Zahlungsmöglichkeiten: per Rechnung,
Lastschrift, Nachnahme, Micropayment, Kredit- oder Geldkarte. Für
Verbraucher ist das Lastschriftverfahren vorteilhaft. Hier gibt der
Kunde entweder einmal seine Kontodaten an und nutzt bei jedem neuen
Einkauf die bequeme Abbuchung von seinem Konto. Häufig geben Kunden aber
bei jedem Onlinekauf ihre Bankdaten aufs Neue ein. Das
Lastschriftverfahren gibt den Kunden mind. sechs Wochen lang das Recht,
bei ihrer Bank die Abbuchung zu widerrufen.
Es gibt
verschiedene Bezahlsysteme, um Waren beim Internet-Einkauf zu bezahlen.
Zu unterscheiden sind die klassischen Bezahlverfahren über Kreditkarte,
die elektronische Lastschrift und die Micropayment-Bezahlverfahren.
Die großen
Versandhäuser oder große Einzelhändler kassieren oft über Kreditkarte
und Lastschrift. Die Zahlung wird dann über eine sichere
Internetverbindung zur Bank oder zum Kreditkartenanbieter weiter
geleitet.
Zuverlässig sind auch andere E-Payment-Verfahren. Hier ist oft eine
einmalige Kunden- Registrierung nötig (z.B. bei Firstgate). Kleinere
Händler binden aber mitunter auch E-Payment-Lösungen über eine
Schnittstelle in ihren Shop ein.
Kreditkarten-Nummern oder persönliche Daten sollte man nur angegeben,
wenn die Daten verschlüsselt werden. Hierfür wird meistens das
Verschlüsselungsverfahren „SSL“ verwendet: Spätestens bei Absendung des
Bestellformulars sollte eine Meldung auftauchen wie „Sie haben ein
geschütztes Dokument angefordert“ oder "Sie sind im Begriff, sich Seiten
über eine sichere Verbindung anzeigen zu lassen...". Werden Daten
verschlüsselt, so kann man dies daran erkennen, dass sich das
Verschlüsselungssymbol (kleines Vorhängeschloss im Browser) „schließt“.
Tipp: Werden
vertrauliche Daten nicht verschlüsselt, sollte nicht online gezahlt
werden.
Den großen
Internet Shops und etablierten Händlern kann man i.d.R. ohne Weiteres
vertrauen, da ihre Seiten bei Eingabe sensibler Daten verschlüsselt
sind. Bei kleineren Shops sollte man allerdings auf das
Verschlüsselungssymbol (kleines Vorhängeschloss im Browser) achten,
sobald Daten eingegeben werden.
Abzuraten ist von
Vorkasse-Zahlungen, wenn Verbraucher nicht von der Zuverlässigkeit eines
Anbieters überzeugt sind. Falls ein Shop aber (bei Erstkunden etwa) auf
Zahlung vor Lieferung besteht, sollte man diesen so genau wie möglich
prüfen.
Eine hilfreiche
Orientierung sind dabei Gütesiegel (Trusted Shops, EHI Euro Label, TÜV,
u.a.). Vorzuziehen ist aber immer Zahlung nach Erhalt der Ware oder
Zahlung über eine vertrauenswürdige Treuhandstelle vorziehen. Bei
Zahlung per Kreditkarte können Verbraucher im Problemfall wenigstens
Auskünfte erhalten, wohin die Zahlung geflossen ist. Unseriöse
Geschäftspartner verstehen allerdings mitunter zu verschleiern, wohin
das Geld geflossen ist.
Tipp: Im
Zweifelsfall, v.a. bei größeren Beträgen, sollte man sich lieber nach
alternativen Bezugsquellen umschauen.
Widerruf und Rückgabe
Gesetzliches Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht ein gesetzliches
Widerrufsrecht zu. Er kann innerhalb von zwei Wochen den Vertrag ohne
Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der
Kunde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sind – aber
nicht bevor die Ware bei ihm eingetroffen ist. Zur Wahrung der Frist
reicht die Absendung eines Widerrufsschreibens aus.
Tipp: ein Einschreiben senden, den
Einlieferungsbeleg aufbewahren.
Kein Widerrufsrecht besteht u.a., wenn
·
Produkte auf
Datenträgern geliefert wurden, die vom Kunden entsiegelt wurden (Audio,
Video, Software),
·
die Ware nach
Kunden-Anforderungen speziell angefertigt oder zugeschnitten ist,
·
Zeitungen, Zeitschriften
oder Illustrierte geliefert wurden.
Alternativ zum Widerrufsrecht kann der
Versender dem Verbraucher ein Rückgaberecht einräumen. Auch hier muss
die Rückgabe nicht begründet werden. Der Verbraucher hat ab Belehrung
über das Rückgaberecht zwei Wochen Zeit zur Rückgabe; die Frist beginnt
jedoch nicht vor Zugang der Ware. Zur Wahrung der Frist reicht die
rechtzeitige Rücksendung.
Verspätung der Lieferung
Wenn der
Versandhändler die Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes
versprochen hat, empfiehlt sich bei Verspätung, den Händler unverzüglich
an seine Lieferung zu erinnern. Wenn aber ein exaktes Datum vereinbart
wurde, dann befindet sich der Verkäufer nach Ablauf dieses Datums ohne
weitere Mahnung in Verzug. Dem Käufer entstehen daraus verschiedene
Rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht und das Recht auf
Schadenersatz.
Falls der
Verkäufer auf eine Beanstandung nicht reagiert, empfiehlt es sich, die
Rüge zu wiederholen. Dabei ist dem Verkäufer eine Frist mit einem
konkreten Datum zu setzen, bis zu dem er reagieren soll. Eventuell ist
es sinnvoll, Hilfe von einer Verbraucherberatungsstelle zu suchen oder
sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Rücksendung
Wenn die Ware
als Paket verschickt werden kann, muss der Kunde die Rücksendung der
Ware selbst veranlassen,. Die Kosten (Porto, Verpackung) muss der
Versandhändler tragen; der Kunde kann diese Kosten per Nachnahme
einziehen lassen. Bei einem Wert von bis zu 40 Euro darf der Vertrag
eine Bestimmung enthalten, dass der Kunde die Kosten einer Rücksendung
nach Widerruf zu zahlen hat. Sofern etwas Falsches geliefert wurde oder
der Verkäufer das Rückgaberecht einräumte, trägt dieser die
Rücksende-Kosten.
Das Risiko
eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware auf dem Rückweg trägt
der Versandhändler. Der Käufer muss aber die Rücksendung beweisen können
(Einlieferungsquittung gut aufbewahren). Kann eine (sperrige) Ware nicht
als Paket verschickt werden, reicht es, vom Versender die Rücknahme zu
verlangen. Dieser muss sich dann um die Abholung kümmern.
Tipp: Bei
Rückabwicklung von Käufen die Rückzahlung des Kaufpreises auf das eigene
Bank- oder Kreditkartenkonto verlangen – und nicht mit einer Gutschrift
auf ein Kundenkonto beim Anbieter abspeisen lassen!
Mängel und
Schadenersatz
Ob im Internet
oder im Laden: Die gekaufte Sache darf keine Fehler bzw. Mängel haben.
Fehler liegen vor, wenn
·
die gelieferte Ware von
der bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung abweicht,
·
die Ware zu dem Zweck
nicht benutzt werden kann, für den sie gedacht ist,
·
ein falscher Gegenstand
oder eine zu geringe Menge geliefert wurde.
Liegt ein
Mangel vor, haben Verbraucher folgende Rechte:
·
Sie können den Verkäufer
auffordern, eine fehlerfreie Sache nachzuliefern oder die gelieferte
Sache vertragsgemäß nachzubessern.
·
Stattdessen haben
Verbraucher die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mangel
nicht behebbar ist, der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder der
Nachbesserungsversuch zweimal fehlgeschlagen ist.
·
Falls Verbraucher am
Vertrag festhalten und den Mangel in Kauf nehmen, können Sie die
Minderung des Kaufpreises verlangen.
·
Verbraucher können statt
Nacherfüllung und Minderung Schadenersatz verlangen, wenn der Verkäufer
z.B. die Leistung verweigert hat oder wenn die Nacherfüllung zweimal
fehlgeschlagen ist.
·
Statt des
Schadenersatzes können Verbraucher evtl. den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen beanspruchen, wenn Sie im Vertrauen auf die
Vertragserfüllung durch den Verkäufer bereits Aufwendungen hatten, die
nun wertlos geworden sind.
Der Verkäufer
haftet für Sachmängel an der Ware, die schon vorm Zeitpunkt des Verkaufs
vorlagen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. In dieser
Zeit muss der Händler die Ware kostenlos reparieren, ersetzen oder sich
auf Preisminderung einlassen. Wichtig bei Streitfällen: Innerhalb des
ersten Halbjahres muss der Händler beweisen, dass das Produkt vorm
Verkauf keine Mängel hatte. Nach den sechs Monaten wirds schwierig für
den Käufer. Dann muss er beweisen, dass er nicht die Ware beschädigt hat.
Tipp:
Verbraucher sollten Mängel immer schriftlich oder per E-Mail rügen und
ihr Anliegen möglichst genau und unmissverständlich vortragen.
Tipp: Falls der
Paketbote ein beschädigtes oder geöffnetes Paket bringt, sollte man die
Annahme verweigern, das Paket durch den Boten wieder zurückschicken und
den Händler darüber informieren.

Anmerkung zu den Aussagen im Bereich "Recht ":
Diese dienen lediglich der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und
nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens.
Die Sach- und Rechtslage kann hier ständigen Veränderungen unterworfen
sein. Auch wenn wir ständig daran arbeiten, aktuelle und richtige
Informationen zu geben, ist es möglich, dass Sie hier auf unrichtige,
unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang
stehende oder verkürzte Angaben treffen. Verwenden Sie daher die hier
bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für
rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie bitte weitere
Informationsquellen (z.B. qualifizierte Verbraucherberatungsstellen)
hinzu.
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